Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Dem Wasserverband Stendal-Osterburg obliegt die ordnungsgemäße Entsorgung der Sammelgruben und Kleinkläranlagen in den Gemeinden des Verbandsgebietes (§ 78 Abs. 1 S. 2 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).

Folgende Firmen sind zur Ausfuhr der Sammelgruben und Kleinkläranlagen berechtigt. Für jede Gemeinde ist jedoch nur jeweils ein Dienstleister zuständig!

Pieper
Transporte Güter- und Fernverkehr*
Spezialtransporte Saug- und Spülwagenbetrieb
Osterburger Straße 199
39576 Hansestadt Stendal OT Borstel
Tel.: 03931 493600
Fax: 03931 796976
disposition@pieper-stendal.de

Becker
Umweltdienste GmbH
Perleberg
Bad Wilsnacker Straße 47
19322 Wittenberge
Tel.: 03877 924242
Fax: 03877 924230
faekalien@beckerumweltdienste.de

Hier können Sie automatisiert online einen
Auftrag zur Ausfuhr Kleinkläranlage/Sammelgrube
und einen
Auftrag zur Endreinigung einer Kleinkläranlage/Sammelgrube
erteilen.

Unser System ermittelt automatisch Ihren zuständigen Dienstleister, sobald Sie in unserem Formular Ihren Wohnort eingeben!

Im unwarscheinlichen Fall, dass Sie unser automatisiertes Formular nicht versenden können, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit der manuellen Auswahl Ihres Wohnortes:

Manueller Auftrag zur Ausfuhr Kleinkläranlage/Sammelgrube
Manueller Auftrag zur Endreinigung einer Kleinkläranlage/Sammelgrube

Bitte beachten Sie folgendes:

Kleinkläranlagen sollen in den vom Verband vorgegebenen Zeiträumen, mindestens jedoch einmal jährlich und / oder bei Bedarf entschlammt werden. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, mindestens jedoch 3 Werktage vor dem beabsichtigten Termin, die Entleerung der Kleinkläranlage anzuzeigen.

Sammelgruben sind regelmäßig – unter Berücksichtigung des anfallenden Abwassers (Wasserverbrauch) und des Fassungsvermögens der abflusslosen Sammelgrube – zu leeren, spätestens, wenn diese bis auf 50 cm unter dem Zulauf angefüllt sind. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Werktage vor dem beabsichtigten Termin, die Notwendigkeit einer Grubenentleerung anzuzeigen.

 

Informationen zu biologischen Kleinkläranlagen

Wartungen von biologischen Kleinkläranlagen

Firmenliste

Wartungsprotokoll (PDF)

Nach § 78 Absatz 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492 ff) in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist der Wasserverband Stendal-Osterburg in seinem Gebiet nunmehr auch für die Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen zuständig. In der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung (KKAÜVO) vom 19.10.2012 (GVBl. LSA S. 520 f) hat das Land Sachsen-Anhalt die Einzelheiten zu Art, Umfang, Häufigkeit der Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung der Kleinkläranlagen festgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie über die folgenden Links der Homepage – Landesrecht Sachsen-Anhalt:

Verordnung zur Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung – KKAÜVO) vom 19. Oktober 2012

Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung – SÜVO) vom 5. August 2021